Ministry of Justice [MoJ]
§ 1 Entscheidungsgewalt
- Abs.1. Das Ministry of Justice ist die Höchste macht im Staat.
§ 2 Befugnisse
- Abs.1. Das Ministry of Justice ist befugt den Director of Justice zu Entlassen.
- Abs.2. Das Ministry of Justice ist befugt Gesetze zu ändern und zu erstellen oder
zu erlassen.
§3 Gesetzestexte
- Abs.1. Gesetzesänderungen und neuerstellung werden durch den MoJ bekanntgegeben.
- Abs.2. Gesetzesänderungen werden durch den Chief of Police, Assistant Chief of Police, Director of Justice, Assistant Director of Justice und dem Ministry of Justice entschieden.